Während die militärische Auseinandersetzung noch im Gange war, wurde im Mai eine Volksabstimmung festgesetzt. Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye am 10. September 1919, wurden die Bedingungen der Volksabstimmung festgelegt. Eine interalliierte Kommission war für den Ablauf der Abstimmung zuständig.